Richtlinien gegen SEO-Spam angepasst

Google lenkt im EU-Streit um News-Einnahmen ein

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Quelle: PixieMe / Shutterstock.com

Im Kartellstreit mit der EU-Kommission schlägt Google Änderungen an seinen Suchalgorithmen vor, um Rekordstrafen unter dem Digital Markets Act zu entgehen.

Im anhaltenden regulatorischen Tauziehen zwischen dem US-Technologiekonzern Google und der Europäischen Union hat das Unternehmen Berichten zufolge ein substanzielles Angebot vorgelegt. Ziel ist es, eine drohende Milliardenstrafe aufgrund von Wettbewerbsverstößen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) abzuwenden. Google schlägt vor, seine Richtlinien zur Bekämpfung von SEO-Spam anzupassen, nachdem europäische Presseverleger dem Konzern vorgeworfen hatten, ihre Inhalte in den Suchergebnissen systematisch herabzustufen und damit lebensnotwendige Werbeeinnahmen zu gefährden.

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Untersuchung unter dem Digital Markets Act

Die Europäische Kommission leitete die Untersuchung ein, nachdem im November 2025 Beschwerden von Medienhäusern eingegangen waren. Im Zentrum steht der Vorwurf, Google nutze seine Marktmacht als „Gatekeeper“ (Torwächter) aus, um Verlage durch seine Richtlinie gegen den Missbrauch der Website-Reputation (Site Reputation Abuse) zu benachteiligen. Gemäß den Bestimmungen des DMA ist Google jedoch verpflichtet, faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen für den Zugang zu Verlags-Websites in der Google-Suche zu gewährleisten.

Die Kommission prüft derzeit, ob die algorithmischen Herabstufungen durch Google die Freiheit der Verleger beeinträchtigt haben, legitime Geschäfte zu führen. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, betonte die Relevanz der Untersuchung: „Wir werden sicherstellen, dass Nachrichtenverleger in einer für die Branche schwierigen Zeit keine wichtigen Einnahmen verlieren und dass Google den Digital Markets Act einhält.“

Der Vorwurf: Diskriminierung von Medienhäusern

Die betroffenen Verleger kritisieren, dass Googles automatisierte Systeme qualitativ hochwertige redaktionelle Inhalte oft fälschlicherweise als Spam klassifizieren. Dies geschieht insbesondere dann, wenn Verlage Partnerschaften mit Drittanbietern eingehen oder spezialisierte Unterseiten betreiben, die Google pauschal unter seine „Site Reputation Abuse“-Politik fasst.

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Nach Ansicht der Kläger führt dies zu einem signifikanten Sichtbarkeitsverlust in der Suche, was unmittelbar sinkende Klickzahlen und damit den Verlust von Werbeerlösen zur Folge hat. Die EU-Kommission untersucht, ob Google diese Richtlinien bewusst so gestaltet hat, dass sie den Wettbewerb verzerren oder Verlage dazu zwingen, sich noch stärker den Bedingungen des Suchgiganten zu unterwerfen.

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Site Reputation Abuse und „Parasite SEO“

Google verteidigt seine Strategie als notwendigen Schutz für die Nutzer. Das Unternehmen gibt an, mit seiner Politik gegen den Missbrauch der Website-Reputation Praktiken bekämpfen zu wollen, die Suchrankings manipulieren. In der Branche wird dies oft als „Parasite SEO“ bezeichnet. Dabei werden die starken Ranking-Signale einer etablierten Host-Website ausgenutzt, um minderwertige Inhalte von Drittanbietern in der Suche weit oben zu platzieren.

„Unsere Priorität ist es, die Suchergebnisse für die Nutzer hilfreich und nützlich zu halten und sie vor täuschenden Praktiken wie ‚Parasite SEO‘-Spam zu schützen, die das Web untergraben.“

Sprecher von Google

Der Konzern befinde sich jedoch in einem „konstruktiven Austausch“ mit der EU-Kommission, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Nutzerschutz als auch die Anforderungen der Verleger berücksichtigt.

Drohende Milliardenstrafen für Alphabet

Die Dringlichkeit des Google-Angebots wird durch die drakonischen Strafen des DMA verdeutlicht. Bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsregeln drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 10 Prozent ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes. Für Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, würde dies eine Summe im zweistelligen Milliardenbereich bedeuten.

Laut Dokumenten, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen, hat Google bereits konkrete Änderungen daran vorgeschlagen, wie Nachrichtenergebnisse innerhalb der Suchmaschine angezeigt und bewertet werden. Die Details dieser Vorschläge sind bisher nicht öffentlich bekannt, doch der Schritt signalisiert die Bereitschaft des Konzerns, die strengen Auflagen der EU-Regulierungsbehörden ohne langwierige Gerichtsverfahren zu erfüllen.

Verhandlungslösung zur Vermeidung formeller Anordnungen

Insiderberichte von Bloomberg deuten darauf hin, dass Google eine formelle Anordnung zur Änderung seiner Geschäftspraktiken vermeiden könnte, falls die EU-Kommission und die Marktrivalen, in diesem Fall die Verlegerverbände, dem Vorschlag zustimmen. Dieser Prozess der „Markterprobung“ ist ein übliches Verfahren im EU-Wettbewerbsrecht, bei dem Wettbewerber Feedback zu den angebotenen Zugeständnissen geben können.

Sollten die Regulierungsbehörden und die Verleger den Vorschlag als ausreichend erachten, könnte das Verfahren eingestellt werden, ohne dass Google seine Schuld offiziell eingestehen muss. Dennoch müsste der Konzern die zugesagten Änderungen dauerhaft implementieren und deren Einhaltung regelmäßig von der Kommission überwachen lassen.

Die Entscheidung in diesem Fall wird als wegweisend für das Verhältnis zwischen Suchmaschinen und Inhaltsanbietern im Jahr 2026 angesehen. Während Google versucht, die Qualität seiner Suchergebnisse durch Filtermaßnahmen hochzuhalten, fordern Verleger Schutz vor algorithmischer Willkür. Der DMA bietet hier erstmals eine rechtliche Handhabe, um die Intransparenz der Google-Algorithmen direkt anzugreifen.

Autorenbild Lisa Löw

Lisa

Löw

Junior Online-Redakteurin

IT-Verlag

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