Frankreich hat beschlossen, seine staatliche IT konsequent von US-amerikanischen Anbietern zu lösen. Die IT-Behörde DINUM stellt ihre Arbeitsplatzrechner von Windows auf Linux um.
80.000 Beschäftigte der nationalen Krankenversicherung wechseln zu quelloffenen Kollaborationsdiensten, und bis Herbst muss jedes Ministerium einen verbindlichen Unabhängigkeitsplan vorlegen. An dem interministeriellen Seminar, aus dem diese Beschlüsse hervorgingen, waren neben DINUM auch die Cybersicherheitsbehörde ANSSI, die Generaldirektion für Unternehmen sowie die staatliche Beschaffungsdirektion DAE beteiligt. Die Migration der nationalen Gesundheitsdatenplattform auf eine europäische Lösung ist ebenfalls für Ende 2026 geplant. Bei den Kollaborationsdiensten setzt Frankreich auf eigens betriebene Werkzeuge: den Messenger Tchap, das Videokonferenztool Visio und den Dateidienst FranceTransfert.
Jedes Ministerium bekommt seine Hausaufgaben
Frankreich setzt dabei nicht nur auf Technologie, sondern auch auf Verbindlichkeit. Bis Herbst 2026 muss jedes Ministerium samt nachgeordneten Behörden einen konkreten Plan vorlegen, wie es seine Abhängigkeiten von nicht-europäischen Anbietern abbaut. Die Bereiche sind breit gefächert: Arbeitsplatzsoftware, Kollaborationswerkzeuge, Antivirenprogramme, KI, Datenbanken, Virtualisierung und Netzwerkausrüstung. Im Juni sollen beim ersten „Rencontres industrielles du numérique“ öffentlich-private Koalitionen für digitale Souveränität formell ins Leben gerufen werden.
Deutschland: zwischen Vorreiter und Zauderer
Der französische Schritt fügt sich in eine breitere europäische Bewegung ein und trifft in Deutschland auf ein bekanntes Muster: viel Ankündigung, mühsame Umsetzung. Schleswig-Holstein bildet eine der wenigen Ausnahme. Das Bundesland hat bereits 2024 mit der Einführung von LibreOffice begonnen und im Herbst 2025 das Mailsystem der Landesverwaltung vollständig umgestellt.
Auf Bundesebene gibt es mit dem „Deutschland-Stack“ einen politischen Rahmen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem IT-Planungsrat festgelegt, dass für den offiziellen Schriftverkehr in Behörden künftig nur noch die offenen Formate ODF und PDF/UA zulässig sind.