edtime nun mit erweitertem Funktionsumfang

edtime
Bildquelle: Eurodata AG

edtime, eine Cloudlösung zur digitalen Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung, ist in den letzten Monaten um zusätzliche Funktionen erweitert worden. Mit dem letzten Release soll edtime noch umfassender und zugleich einfacher in der Handhabung geworden sein.

Die Corona-Pandemie hat nicht nur durch das Aufkommen des Corona-Kurzarbeitergeldes viele Veränderungen mit sich gebracht. Erstmals müssen u.a. Themen wie Langzeitkrankheit bzw. die Krankheit von Kindern von den Personalverantwortlichen in den Unternehmen überdurchschnittlich oft bearbeitet werden. Um diesen und anderen Anforderungen gerecht zu werden, hat eurodata den Funktionsumfang seiner Cloudlösung zur digitalen Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung ausgebaut, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Mit dem letzten Release, das den Anwendern automatisch zur Verfügung steht, hätten die Personaler bessere Möglichkeiten, die Abwesenheitsarten Langzeitkrankheit oder Kind krank zu kategorisieren. Die „neutrale Abwesenheit“ helfe den Unternehmen im Umgang und der Abrechnung von Fehltagen, die nicht vom Unternehmen, sondern beispielsweise von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Abwesenheiten sind für die Abrechnung an dieser Stelle als „neutral“ anzusehen. Neu sind zudem Veränderungen in der Wochen- und Monatstabelle des Einsatzplans. Diese Übersichten lassen sich jetzt noch effizienter erstellen und im Eingabefenster können Mitarbeiter mit einem Klick vordefinierten Schichten, Merkmalen oder Bereichen zugeordnet werden.

Hinzu kommt des Weiteren der digitale Personalfragebogen, der den Aufwand bei der Anmeldung eines neuen Mitarbeiters reduziert. Die Handhabung des Personalfragebogens sei einerseits vereinfacht und andererseits mit neuen Möglichkeiten zur Überprüfung von Angaben erweitert worden. Auch hinsichtlich des vernetzten Arbeitens umfasse das aktuelle Release hilfreiche Neuerungen. So wurde beispielsweise die Anbindung an edlohn optimiert, so dass sich neue Mitarbeiter einfacher anlegen und deren Daten automatisch in die Arbeitnehmer-Stammdaten der Lohnsachbearbeitung übernehmen lassen. Unternehmen, die der Sofortmeldepflicht unterliegen, können – wenn diese Funktion über den edlohn-Abrechner freigeschaltet ist – die Sofortmeldung selbstständig in edtime anstoßen. Unabhängig von der Arbeitszeit des Lohndienstleisters ist die Einhaltung der Pflicht auf Knopfdruck in edtime nachweisbar.

www.eurodata.de

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