Data Governance Act: EU-Staaten einigen sich auf Datennutzungsregeln

Das Potenzial von Daten in Besitz von Unternehmen und öffentlichen Stellen in der EU soll nach dem Willen der EU-Staaten besser für Innovationen genutzt werden. Der Rat der Mitgliedstaaten einigte sich am Freitag auf eine gemeinsame Position zum sogenannten «Data Governance Act», den die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte.

Ziel des Gesetzes ist, dass durch mehr verfügbare Daten künstliche Intelligenz, personalisierte Medizin oder grüne Mobilität vorangetrieben werden. Als nächstes müssen die EU-Staaten sich nun mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Position verständigen.

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«Für einen erfolgreichen digitalen Wandel und die Verwirklichung unserer Klimaziele braucht es datengetriebene Innovationen, die auf der Verfügbarkeit von Daten aufbauen», sagte Sloweniens Minister für öffentliche Verwaltung, Boštjan Koritnik, im Namen der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft. Zugleich werde niemand dazu verpflichtet, seine Daten zu teilen. Wer es doch für bestimmte Zwecke tue, werde dabei die Kontrolle über seine Daten behalten. Dies soll auch auf Bürger zutreffen, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen.

Ein Teil der Einigung sieht vor, dass neu zu schaffende Dienste die Sicherheit des Datenaustauschs gewährleisten sollen. Sie würden als Vermittler zwischen den Datenproduzenten und den Datennutzern auftreten. So könnten Unternehmen ihre Daten teilen, «ohne eine missbräuchliche Verwendung oder den Verlust eines Wettbewerbsvorteils befürchten zu müssen». Dies soll auch sicherstellen, dass der Datenstrom nicht über US-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook fließt. Mit Blick auf personenbezogene Daten sollten diese Dienste Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, ihre Datenschutzrechte auszuüben.

Ein anderer entscheidender Punkt ist, dass Unternehmen und Bürger ihre wertvollen Datensätzen zum Wohle der Allgemeinheit auch spenden können – etwa an Krankenhäuser oder Forschungsprojekte. Die Einrichtungen müssten dazu beantragen, in ein entsprechendes Register aufgenommen zu werden – dann können sie EU-weit anerkannt werden.

dpa

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