Werbeblocker

BGH: Rechtsstreit um Adblock geht in nächste Runde

Adblock
Bildquelle: Rokas Tenys/Shutterstock.com

Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer lästige Onlinewerbung auf Internetseiten unterdrücken. Aber wird dabei das Urheberrecht der Webseitenbetreiber verletzt? Das war nun Thema in Karlsruhe.

Wegen offener technischer und rechtlicher Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen jahrelangen Rechtsstreit um Werbeblocker auf Internetseiten an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurückverwiesen. Der Medienkonzern Axel Springer erzielte damit in Karlsruhe einen Teilerfolg und kann seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen. Es geht um eine Klage gegen den Werbeblocker Adblock Plus. 

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Im Mittelpunkt steht die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und so das Urheberrecht des Verlags verletzt wird. An den Vorinstanzen war Axel Springer erfolglos geblieben.

BGH: Hamburger Urteil teils widersprüchlich

Das Urteil des OLG halte einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand, entschied der BGH. Auf Grundlage der dort getroffenen Feststellungen könne ein Eingriff in den urheberrechtlichen Schutzbereich eines Computerprogramms nicht verneint werden, befand das höchste deutsche Zivilgericht. (Az. I ZR 131/23) 

Das OLG habe sich zum Beispiel nicht ausreichend mit Angaben des Medienkonzerns zu Besonderheiten eines Browsers befasst. Auch seien Feststellungen zur Frage, ob in den zugrundeliegenden Code eingegriffen werde, unklar und widersprüchlich, sagte der Vorsitzende Thomas Koch.

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Rechtsstreit hat Vorgeschichte

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der BGH mit dem Rechtsstreit zwischen Axel Springer und der Kölner Firma Eyeo um den Werbeblocker Adblock Plus befasst hat. Deutschlands größter Verlag war im Jahr 2018 mit einer Wettbewerbsklage unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot von Eyeo weder unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Beim zweiten Anlauf stützte sich Springer jetzt auf das Urheberrecht.

dpa

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