Kommentar

Beim Data Act kommt es jetzt vor allem auf die Aufsicht an

EU-Kommission, Data Act

Das EU-Parlament will den Data Act beschließen. Mit dem Data Act soll insbesondere der Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie mit der öffentlichen Hand vorangebracht werden.

Außerdem will der Data Act den leichteren Wechsel zwischen Cloud-Providern ermöglichen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

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„Deutschland und Europa müssen Daten künftig intensiver und intelligenter nutzen, etwa im Gesundheitswesen, in der Mobilität oder zur Stärkung des Klimaschutz. Der EU Data Act will diesen Datenaustausch fördern, doch auch nach dem heutigen Beschluss bleiben zu viele Fragen offen. So fehlen Standards und Spezifikationen sowohl für Datentausch als auch für das Cloud-Switching, die jetzt zeitnah zusammen mit der Wirtschaft erarbeitet werden müssen. Zudem ist der Data Act an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Und so werden ungute Erinnerungen an die Datenschutz-Grundverordnung wach, die auch nach fünf Jahren noch für Rechtsunsicherheit sorgt und durch Gerichtsurteile konkretisiert werden muss. Daher sind für den Data Act dringend Auslegungshilfen notwendig – und eine rasche Entscheidung darüber, wer die Aufsicht über den Data Act in Deutschland übernimmt. Auf nationaler Ebene braucht es eine eindeutige, konsistente Auslegung der neuen Regelungen sowie eine praxisnahe Beratung der betroffenen Unternehmen und Organisationen durch die Aufsichtsbehörde. Mittel- und langfristig muss Europa Aufsichtsstrukturen schaffen, die für EU-weit einheitliche Bedingungen im Umgang mit Daten sorgen.“

Dr. Ralf Wintergerst
Dr. Ralf Wintergerst

Ralf

Wintergerst

Bitkom -

Präsident

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