Brüssel eröffnet Verfahren gegen EU-Länder wegen Urheberschutz

Die EU-Kommission geht gegen 23 EU-Länder vor, die eine Richtlinie zu Urheberrechten nicht schnell genug oder wohl unzureichend in nationalem Recht verankert haben.

Man habe sich entschlossen, sogenannte Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, teilte die Kommission am Montag mit. Am Ende solcher Verfahren können Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, über die Einhaltung von EU-Recht zu wachen.

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Die EU hatte die Richtlinie bereits 2019 verabschiedet, sie musste eigentlich bis zum 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, Regeln rund um das Internet und das Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festzulegen. Zu den Staaten, gegen die nun vorgegangen wird, zählen unter anderem Österreich, Belgien, Tschechien, Italien, Polen und Frankreich. Deutschland ist nicht dabei. Der Bundesrat billigte Ende Mai die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform.

Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben. Internetnutzer befürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter, die Dateien beim Hochladen prüfen. In Deutschland trat die Reform zum Großteil am 7. Juni Kraft. Der Gesetzesteil mit den Regeln für Internetplattformen soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist am 1. August gelten.

dpa

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