Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil zur EU-Urheberrechtsreform den umstrittenen Artikel 17 der so genannten DSM-Richtlinie bestätigt und die Klage Polens zurückgewiesen. Damit verstoßen die so genannten Uploadfilter nicht gegen Unionsrecht.
Die EU-Kommission geht gegen 23 EU-Länder vor, die eine Richtlinie zu Urheberrechten nicht schnell genug oder wohl unzureichend in nationalem Recht verankert haben.
Eine bedeutendes Entscheidung wurde im Bereich der Wirtschaftskooperation zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich (UK) bekanntgegeben: Die EU-Kommission nahm einen Angemessenheitsbeschluss im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an.