Kommentar zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Klarnamenpflicht schafft Bürokratie, aber keine Sicherheit

Mit dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz will die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland durch mehr und bessere Breitbandanschlüsse verbessern – doch in letzter Minute sind einige kritische Änderungen in den Text aufgenommen worden.

Dazu kommentiert Ralf Benzmüller, Executive Speaker G DATA CyberDefense wie folgt:

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„Mit der Novelle des TKG wird ein wichtiges Ziel verfolgt, um den Digitalstandort Deutschland zu stärken. Unternehmen und Privatanwender brauchen endlich einen flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, um die digitale Zukunft souverän gestalten zu können. Doch leider werden mit den letzten Änderungen einige kritische Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen“, sagt Ralf Benzmüller, Executive Speaker G DATA CyberDefense. „Denn eine Klarnamenpflicht für Messenger, Chats oder Videoplattformen schafft nur enorme Bürokratie aber keinen echten Zugewinn an Sicherheit. Und was das Ganze im TKG zu suchen hat, bleibt schleierhaft.“

„Problematisch ist darüber hinaus auch die sehr knapp gesetzte Frist für Reaktionen. Nur zwei Tage Zeit für einen Gesetzentwurf von 475 Seiten ist absurd kurz. Leider ist das nicht das erste Mal: Auch die Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden mit einer sehr kurzen Frist versendet, Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollten innerhalb weniger Tage Stellung nehmen. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob sie es mit der Beteiligung von Fachexperten wirklich ernst meint.“

https://www.gdata.de/

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