A1 Digital unterstützt GAIA-X

Das Projekt GAIA-X gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Zuspruch: A1 Digital unterstützt die Initiative als Day 1 Member und bietet mit Exoscale bereits heute eine europäische Cloud-Lösung an, die vor dem Zugriff außer-europäischer Behörden sicher ist.

GAIA-X wurde auf Initiative der deutschen und französischen Regierung ins Leben gerufen und vereint mittlerweile Vertreter von 300 Organisationen aus vielen Ländern. Die Initiative gilt als eines der wichtigsten politischen und technologischen Projekte Europas. Bereits Ende 2020 soll die europäische Dateninfrastruktur in Betrieb genommen werden. Das Projekt setzt auf digitale Souveränität und stellt damit die Weichen für Europas Unabhängigkeit und Innovationsfähigkeit.

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„Digitalisierung braucht neben Mut und Hartnäckigkeit auch die richtige Infrastruktur. Für uns ist es eine große Ehre und logische Konsequenz, an der GAIA-X Initiative als Day 1 Member teilzunehmen“, sagt Dr. Elisabetta Castiglioni, CEO A1 Digital. „Cloud-Lösungen sind immer mehr Teil der zentralen Infrastruktur vieler Unternehmen“, erklärt sie weiter. „Mit Exoscale bieten wir bereits heute ein DSGV-konformes, sicheres und leistungsstarkes Cloud-Portfolio aus Europa an. Wir können mit Servern in Deutschland, der Schweiz und Österreich garantieren, dass Kundendaten immer im Land bleiben.“

Da kritische Unternehmensdaten essenziell für den Geschäftserfolg sind, gilt es sicherzustellen, dass diese nicht in falsche Hände geraten. Denn im Zuge der digitalen Transformation nahezu aller Wirtschaftssektoren in Deutschland nimmt die Bedeutung von Daten für den Geschäftserfolg exponentiell zu. Europäische Cloud-Lösungen, die nicht dem US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data) unterliegen, werden daher dringend benötigt. Dank strengerer Datenschutzbestimmungen in der EU (GDPR/DSGVO) bieten Rechenzentren europäischer Cloud-Anbieter einen wichtigen Vorteil im Vergleich zu US-amerikanischen Betreibern: Eine deutlich größere Kontrolle über die Daten. Verstärkend kommt hinzu, dass amerikanische Cloud-Anbieter dem US CLOUD Act unterliegen und, auf Anordnung von US-Gerichten, Daten freigeben müssen. Ganz gleich, wo die Server dieser Unternehmen stehen – ob in Boston oder in Berlin.

www.a1.digital

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