Abschaffung der Störerhaftung | Kommentar

Karsten Glied“Meiner Meinung nach ist die Entscheidung zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes ein längst überfälliger und dringend notwendiger Schritt in Richtung Digitalisierung”, sagt Karsten Glied, Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH.

Wo in anderen Ländern bereits an jeder Ecke ein kostenloser Internetzugang zu Verfügung steht, gibt es in Deutschland nur wenige Hotspots: W-LAN-Netze anzubieten, gestaltet sich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage schwierig. Die im Gesetz verankerte Störerhaftung zieht W-LAN-Anbieter bei illegalen Aktivitäten der Nutzer zur Verantwortung. Aus Angst vor zu hohen Geldstrafen schrecken daher kommunale Träger, Gewerbe oder Einzelhandel vor dem Einrichten eins öffentlichen Internetzugangs zurück.

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“Viel zu lange schon hält sich die Bundesregierung mit der Debatte um die Abschaffung der Störerhaftung auf. Von der technischen Seite aus besteht bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, offene WLAN-Netze anzubieten. Meiner Meinung nach ist die Entscheidung zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes ein längst überfälliger und dringend notwendiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Auch die Sozial- und die Gesundheitswirtschaft profitieren von der Gesetzesreform – die Veränderung verspricht Handlungssicherheit und erleichtert das Bereitstellen von kostenlosen Internetzugängen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Ein offenes WLAN-Netz gestaltet zum Beispiel das Leben in betreuten Wohnanlagen, Jugendhilfeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften attraktiver. So können etwa Fernsehserien in der eigenen Muttersprache gesehen werden. Aber nicht nur Bewohner ziehen einen Nutzen aus offenen WLAN-Netzen, auch Ärzte und Apotheker profitieren von der höheren Vernetzbarkeit, die sich positiv auf die Versorgung der Patienten auswirkt. Ganz ohne Haken ist die Sache für WLAN-Betreiber allerdings nicht: Sie sind verpflichtet, Seiten zu sperren, sobald ein Nutzer dort rechtswidrig oder illegal aktiv wird. Die Bundesregierung überlässt Umsetzung der IT-Sicherheit den Anbietern.”

www.techniklotsen.de
 

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