Hamburger IT-Rechtstag: Fokus auf Datenschutz und IT-Projekte

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) veranstaltet gemeinsam mit dem Hamburger Anwaltverein am 3. Februar 2017 den VI. Hamburger IT-Rechtstag als Ganztagsveranstaltung. 

Die Veranstaltung beleuchtet zwei Generalthemen, die für nahezu jedes Unternehmen von stetig wachsender Bedeutung sind: Datenschutz und IT-Projektmanagement.

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Vor rund einem halben Jahr wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet und stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen: Sie müssen bis Mai 2018 die neuen Regelungen umsetzen. Bei Nichtbeachtung ergeben sich beachtliche Compliance-Risiken.

Auch deswegen wird ein juristisch professionelles IT-Projektmanagement immer wichtiger. „Bei den Vertragsverhandlungen zu einem IT-Projekt sollten Unternehmen etwa unbedingt darauf achten, dass schon bei der Softwareentwicklung rechtliche Aspekte einbezogen werden“, betont der Fachanwalt für IT-Recht Florian König von der davit. König beleuchtet in einem Tandem-Vortrag mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Axel Burkart „Juristisches IT-Projektmanagement aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht“.

König nennt als einen besonders zu berücksichtigenden Aspekt die Datenschutzkonformität. Ist die Software nicht datenschutzkonform (Stichwort: „dataprotection by design“), kann dies die Datenschutzbehörde auf den Plan rufen. Haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht im Vorfeld darüber verständigt, kann in einem solchen Fall die Frage entstehen, wer die Verantwortung trägt. „Aktuell ist nicht geklärt, ob es sich in einem solchen Fall um einen Mangel handelt, für den der Software-Entwickler als Auftragnehmer einstehen muss“, erläutert König. „Hier benötigen wir dringend Rechtssicherheit.“

www.davit.de

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