
Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Einziehung von Cyberbunker
Der durch kriminelle Geschäfte bekannt gewordene Cyberbunker in Traben-Trarbach an der Mosel bleibt in Besitz des Landes Rheinland-Pfalz. Das Oberlandesgericht Koblenz wies eine Beschwerde der ehemaligen Eigentümerin ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Trier, wie dieses am Mittwoch mitteilte.