
Neue Informationspflichten für alle Onlineshops
Sämtliche Onlineshop-Besitzer müssen ab 01.02.2017, nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in ihrem Onlineshop die Information zur Verfügung stellen, ob sie bereit sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen.