
Was Käufer und Verkäufer wissen müssen und was verborgen bleibt
Im Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für den gewerblichen Bedarf taucht von Kundenseite eine Forderung immer wieder auf, die nach der Offenlegung der Lieferkette. Das ist nachvollziehbar, wenn auch rechtlich unbegründet. Ein aktuelles Beispiel macht deutlich, dass auch eine Offenlegung kein Allheilmittel ist.