
DSGVO verlangt Angabe des Datenschutzbeauftragten
Spätestens ab dem 25. Mai 2018 müssen Datenschutzerklärungen den neuen Informationspflichten nachkommen. Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmer u.a., in der Datenschutzerklärung die Kontaktdaten eines ggf. vorhandenen Datenschutzbeauftragten anzugeben.