
Unternehmen in der Pflicht Daten der Mitarbeiter zu schützen
Wann, wie und unter welchen Umständen dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben? Ab 25. Mai 2018 regelt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau diese Fragen.