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HR-Abteilung: In fünf Schritten EU-DSGVO-konform

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Wer die neuen Regelungen nicht umsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen. In vielen Unternehmen herrscht deswegen große Verunsicherung. Doch Personalabteilungen, die schon das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewissenhaft angewandt haben, können unterstützt durch die richtige HR-Software in wenigen Schritten EU-DSGVO-konform werden.

Gegen Phishing-Mails und Ghost Broker

In den vergangenen Monaten und Wochen häuften sich Meldungen zu Betrugsfällen und sogenannten Phishing-Attacken im Internet. Nun muss sich auch Klarna in die Liste der Unternehmen einreihen, in deren Namen Cyberkriminelle E-Mails versenden, um Viren zu verbreiten und Daten abzugreifen.

Pure: »DSGVO und der Brexit bremsen die Digitalisierung«

Einer Umfrage von Pure Storage zufolge sind Unternehmen zuversichtlich bei der Umsetzung der digitalen Transformation. Dreiviertel der Befragten sehen Daten mittlerweile als einen der wertvollsten Vermögenswerte in der Firma. Trotzdem können sich die Unternehmen nicht auf einen langfristigen Investitionsplan festlegen. Die DSGVO und der Brexit bremsen die Digitalisierung aus.

Pure: »DSGVO und der Brexit bremsen die Digitalisierung«

Einer Umfrage von Pure Storage zufolge sind Unternehmen zuversichtlich bei der Umsetzung der digitalen Transformation. Dreiviertel der Befragten sehen Daten mittlerweile als einen der wertvollsten Vermögenswerte in der Firma. Trotzdem können sich die Unternehmen nicht auf einen langfristigen Investitionsplan festlegen. Die DSGVO und der Brexit bremsen die Digitalisierung aus.

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