
DATEV setzt auf E-Mail-Verschlüsselung mit SEPPmail
Wer heute noch Wirtschaftsdaten unverschlüsselt per E-Mail versendet, der handelt grob fahrlässig. Nicht nur aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sondern weil es folgende Szenarien begünstigt: Unternehmen, die seit Jahren mit Steuerberatern und Rechtsanwälten unverschlüsselt kommunizieren, bieten Cyberkriminellen ihre sensiblen Informationen auf dem Präsentierteller an.