
Rechtssicherheit bei lokal genutzten Mobilfunkfrequenzen
Im Zuge der Frequenzvergabe für 5G hat die Bundesnetzagentur einen Teil des Spektrums, konkret im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz, für eine lokale Nutzung reserviert. Dieser Frequenzbereich soll insbesondere für 5G im Rahmen lokaler Anwendungen genutzt werden, beispielsweise für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0.