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Rechtssicherheit bei lokal genutzten Mobilfunkfrequenzen

Im Zuge der Frequenzvergabe für 5G hat die Bundesnetzagentur einen Teil des Spektrums, konkret im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz, für eine lokale Nutzung reserviert. Dieser Frequenzbereich soll insbesondere für 5G im Rahmen lokaler Anwendungen genutzt werden, beispielsweise für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0.

Verhindern von Datenschutzverletzungen beginnt bei den Grundlagen

Wenn man die Analogie zum Fußball bemühen will, dann hat der Erfolg einer IT-Sicherheitsabteilung maßgeblich mit einer guten Verteidigung zu tun. Es kommt darauf an, dass die Abwehr geschlossen steht und der Gegner am besten gar nicht erst zum Schuss oder auch nur in eine dafür geeignete Position gelangt. Die beste Voraussetzung für einen Sieg.

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