
Das müssen Vorstände beim Datenschutz beachten
Personaldaten weisen immer einen Personenbezug auf und sind daher zu schützen. Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen der DSGVO können schnell teuer werden. Besonders heikel: Unter bestimmten Umständen haften Geschäftsführer und Vorstände mit ihrem Privatvermögen. Was also gilt es zu beachten?