
Lieferkettengesetz: ERP übernimmt Schlüsselrolle bei Planung und Dokumentation
Bereits in wenigen Monaten – am 1. Januar 2023 – tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Zunächst müssen sich daran Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern halten, ab 2024 auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.








