
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung müssen jetzt zum «Digitalcheck»
Neue Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung werden vom 1. April an einem sogenannten Digitalcheck unterzogen, dessen Ergebnisse öffentlich einsehbar sind. Dabei wird automatisch geschaut, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine digitale Umsetzung mitgedacht wurde. Außerdem prüfen Experten, ob die damit verbundenen Prozesse für Verwaltungsmitarbeiter, Bürger und Unternehmen einfach zu bewältigen sind oder eher in die Kategorie Bürokratischer Fünfkampf gehören - mit den Disziplinen Ausdrucken, Ausfüllen, Absenden, Hoffen und Warten.