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NIS2
Europäische NIS-2-Richtlinie wird umgesetzt
Energieversorger, Verkehrsunternehmen und andere wichtige Einrichtungen sollen sich bestmöglich gegen Hackerangriffe schützen – auch im Interesse der Allgemeinheit. Vorgaben macht ein Gesetzentwurf.
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NIS2-Maßnahmen
Technologische Fortschritte, insbesondere bei den KI-Tools, tragen wesentlich dazu bei, dass Cyberkriminelle immer raffiniertere Angriffe lancieren können.
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EU-Richtlinie
Der Bereich „Informationssicherheit“ beschäftigt sich aktuell mit einem neuen Fachbegriff – der „NIS 2.0“. Die interessierte Fachwelt realisiert, dass die neue EU-Richtlinie „Network and Information Systems Directive“ (NIS 2.0) auch in die nationale Gesetzgebung einfließt.
Kommentar
Bis Oktober müssen Unternehmen ihre Sicherheitsstandards an die Vorschriften der NIS-2-Richtlinie anpassen. Worauf sie dabei zu achten haben und welche Vorteile eine gründliche Vorgehensweise mit sich bringt, erklärt Alexander Koch, VP Sales EMEA bei Yubico.
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BitLocker Management
Der Microsoft BitLocker ist bereits tief in Windows integriert. Vor dem Hintergrund steigender Security-Anforderungen – Stichwort NIS-2 – empfiehlt es sich, ihn zusätzlich anzureichern beziehungsweise in ein Management-Konzept einzubetten.
NIS2-Vorschriften
Die deutsche Wirtschaft muss sich dringend auf die neuen Anforderungen zur Cyberresilienz aus dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs­gesetz (NIS2UmsuCG) vorbereiten, mahnt Dennis Weyel, International Technical Director mit Zuständigkeit für Europa beim Sicherheits­unternehmen Horizon3.ai.
Überwachungstools und Bereitschaftsplanung
Störungen, Bugs und Vorfälle gehören zum Alltag jeder IT-Abteilung. Einige sind schnell behoben, andere strapazieren die Nerven der Mitarbeitenden. Manche können zu einer echten Gefahr werden.
Cybersecurity
Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen.
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