Vorteile von Lizenzen aus zweiter Hand

Warum wird Gebrauchtsoftware immer beliebter?

Vor kurzem hat Microsoft Office 2019 vorgestellt – die On-Premises-Alternative zum Cloud-basierten Office 365. Wer Anwendungen lieber im eigenen Rechenzentrum betreiben möchten, muss jedoch nicht unbedingt die neueste Office-Version kaufen. Warum Unternehmen und Behörden auch Gebrauchtsoftware in Betracht ziehen sollten und welche Vorteile Lizenzen aus zweiter Hand bieten, erklärt Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG.

1. Oft reicht eine ältere Version völlig aus – oder ist sogar besser geeignet

Unternehmen sollten sich fragen, ob sie wirklich den vollen Funktionsumfang des neuen Office 2019 benötigen. Denn auch Office 2016 bietet bereits viele attraktive Features. Während Hersteller selbst jedoch immer nur die aktuelle Version ihrer Software anbieten, sind auf dem Gebrauchtsoftware-Markt auch preiswertere Vorgänger erhältlich. Ältere Programmversionen haben zudem noch weitere Vorteile: Sie sind bereits erprobt und laufen meist zuverlässiger als die Neueste, bei der vielleicht noch die ein oder andere „Kinderkrankheit“ behoben werden muss. Für Behörden sind Vorgängerversionen sogar oft besser geeignet, da sie keine Kompatibilitätsprobleme mit spezifischen Fachanwendungen verursachen. Gebrauchtsoftware erfüllt zudem die Anforderung des Vergaberechts, dass der Softwarekauf wirtschaftlich und bedarfsgerecht sein muss.

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2. Auch Office 2019 wird bald gebraucht erhältlich sein

Wer sich trotzdem mit der aktuellen Version eindecken will, muss diese nicht zwangsweise vom Hersteller beziehen. Anfang 2019 sind die ersten gebrauchten Office 2019-Lizenzen auf dem Markt zu erwarten. Denn was viele Unternehmen nicht wissen: Gebrauchtsoftware bedeutet nicht automatisch, dass es sich dabei um ältere Software handelt. Auch aktuelle Programmversionen sind aus zweiter Hand erhältlich – zu deutlich günstigeren Preisen.

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3. Gebrauchtsoftware bietet enorme Kostenvorteile

Mit Gebrauchtsoftware können Unternehmen bares Geld sparen und damit strapazierte IT-Budgets entlasten. In der Regel sind Kostenvorteile von 20 bis 50 Prozent im Vergleich zum Neukauf beim Hersteller drin. Umgekehrt lässt sich oftmals auch durch den Verkauf von ungenutzten Lizenzen IT-Budget freischaufeln – um es etwa in wichtige Digitalisierungsprojekte zu investieren. Denn Unternehmen und Behörden stehen weiterhin vor der Herausforderung, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und sie effizienter und kunden- beziehungsweise bürgerfreundlicher zu gestalten. Es ist daher wichtig, mit den verfügbaren Ressourcen möglichst clever zu haushalten.

4. Seriöse Händler wickeln An- und Verkauf ohne rechtliches Risiko ab

Man kann es nicht häufig genug betonen: Der An- und Verkauf von gebrauchten Lizenzen ist absolut legal, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Hersteller selbst oder einer seiner Vertriebspartner die Lizenz etwa erstmals in der EU oder einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums in Umlauf gebracht haben. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte einen erfahrenen Händler hinzuziehen. Dieser kennt alle Bedingungen des An- und Verkaufs von Gebrauchtsoftware, prüft die Lieferkette eingehend und stellt so sicher, dass die Lizenzen rechtlich einwandfrei sind. Oftmals bietet er auch eine Haftungsfreistellung, eine Versicherung für Vermögensschäden und vorgangsbezogene Testate von Wirtschaftsprüfern. Im Falle eines Verkaufs ist er in der Lage, auch große Stückzahlen abzunehmen. Nicht zuletzt unterstützt er bei anstehenden Hersteller-Audits.

5. On-Premises-Software bleibt auch in Zeiten von Cloud Computing attraktiv

Wie das Beispiel von Microsoft zeigt, wird es auch in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach einen Markt für On-Premises- und folglich auch Gebrauchtsoftware geben. Viele Unternehmen möchten sensible Daten nach wie vor aus Sicherheitsbedenken nicht in die Cloud verlagern – und ein Blick zurück zeigt: In den letzten 15 Jahren hat sich der Markt eher schleppend entwickelt. Ein flächendeckender Einsatz der Cloud ist derzeit nicht in Sicht. Hinzu kommt das Abhängigkeitsverhältnis, in das sich Organisationen mit Cloud-Mietmodellen begeben. Wer On-Premises-Software kauft, kann diese auch in Zeiten, in denen das Budget knapp ist, verwenden. Cloud-Mietmodelle sind hingegen ein laufender Kostenfaktor für die IT. Das bedeutet im Extremfall: Wer nicht mehr zahlen kann, dem stehen die Dienste auch nicht weiter zur Verfügung.

Fazit

Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG: „Gebrauchtsoftware wird immer beliebter – auch als Alternative zu Cloud-Mietmodellen. Insbesondere im Fall von Behörden ist zudem noch nicht abschließend geklärt, ob es für sie zum Beispiel aus juristischer Sicht überhaupt zulässig ist, sich in ein solches Dauerschuldverhältnis zu begeben. Besonders empfehlenswert ist es für Unternehmen und Behörden, bei Standardsoftware auf Gebrauchtlizenzen zurückzugreifen – und nicht monatliche für die aktuellste Cloud-Version zu bezahlen. Denn Hand aufs Herz: Meist nutzen Mitarbeiter nur einen Bruchteil der möglichen Funktionen. Das eingesparte Budget lässt sich dann in wichtige Digitalisierungsprojekte investieren.“

Andreas E. ThyenAndreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG

www.lizenzdirekt.com

 

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