Eine Krankschreibung bestätigt, dass ein Arbeitnehmer seine beruflichen Aufgaben aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht ausüben kann.
Der Arzt legt dabei den Zeitraum fest, in dem eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Anders als häufig angenommen bedeutet dies jedoch nicht, dass Betroffene das Haus nicht verlassen dürfen oder pausenlos im Bett liegen müssen. Entscheidend ist, dass alle Aktivitäten die Genesung unterstützen. Experten der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH betonen, dass handlungswidriges Verhalten – also Aktivitäten, die der Heilung schaden – zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen kann. Im Extremfall drohen Abmahnung oder Kündigung.
Erlaubte Aktivitäten und Grenzen
Grundsätzlich gilt: Alles, was die Genesung fördert, ist erlaubt. Spaziergänge an der frischen Luft oder leichte Einkäufe sind in der Regel unproblematisch. Auch moderate sportliche Aktivitäten können sinnvoll sein, sollten aber mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden. Bei psychischen Belastungen kann ein Treffen mit Freunden sogar die Genesung unterstützen.
Problematisch wird es, wenn das Verhalten im Widerspruch zur Diagnose oder ärztlichen Empfehlungen steht. Wer beispielsweise zu Bettruhe verpflichtet ist, sollte sich daran halten. Ausgedehnte Partynächte, Alkoholkonsum oder energieintensive Sportarten gelten häufig als genesungswidrig. Dennoch kommt es immer auf die individuelle Situation an: Ein Schreiner mit gebrochener Hand darf keine körperliche Arbeit verrichten, ein Restaurantbesuch stellt hingegen meist kein Problem dar.
Urlaub während der Krankschreibung
Reisen sind während einer Krankschreibung möglich, sofern sie der Genesung dienen. Gerade bei psychischen Erkrankungen, wie Depression oder Burnout, kann ein Ortswechsel therapeutisch sinnvoll sein. Wichtig ist, die geplante Reise mit dem behandelnden Arzt abzusprechen. Bestätigt dieser, dass die Reise die Heilung nicht gefährdet, ist sie in der Regel erlaubt. Belastende oder anstrengende Aktivitäten, wie ein Skiurlaub bei Grippe, können die Genesung jedoch verzögern und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert den Arbeitgeber vorab.
Arbeiten trotz Krankschreibung
Rechtlich gesehen bedeutet eine Krankschreibung nicht automatisch, dass Arbeit verboten ist. Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich arbeitsfähig fühlen und ihre Aufgaben übernehmen möchten. Der Arbeitgeber darf jedoch Einsicht nehmen und den Arbeitnehmer nach Hause schicken, wenn er den Eindruck hat, dass die Krankheit noch andauert. Eine offene Kommunikation zwischen beiden Seiten ist in diesem Fall entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.