Die Sommer werden heißer – und das stellt auch den Arbeitsalltag in vielen Büros auf die Probe.
Temperaturen über 30 Grad sind längst keine Seltenheit mehr. Doch welche Rechte haben Beschäftigte bei solchen Bedingungen? Und welche Pflichten treffen Arbeitgeber? Ein Überblick über die wichtigsten Regeln und Empfehlungen schafft der DFK.
Keine festen Höchstgrenzen – aber klare Vorgaben
Die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und in der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Zwar gibt es keine starre Obergrenze für die Raumtemperatur, doch es gilt der Grundsatz: Die Arbeitsbedingungen müssen gesundheitlich zumutbar sein.
Diese technische Regel definiert mehrere Schwellenwerte:
- Bis 26 °C: Es besteht kein besonderer Handlungsbedarf.
- 26–30 °C: Erste Maßnahmen wie Lüften, Bereitstellung von Getränken oder gelockerte Kleidungsempfehlungen sind anzuraten.
- 30–35 °C: Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
- Über 35 °C: Ohne spezielle technische Schutzmaßnahmen gelten Räume als ungeeignet für normale Arbeitstätigkeiten.
Diese Vorgaben dienen nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden, sondern bilden auch die Grundlage für Entscheidungen von Behörden und Gerichten. Wer sie ignoriert, riskiert im Ernstfall Bußgelder oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Handlungspflicht des Arbeitgebers
Spätestens ab 30 Grad Raumtemperatur besteht Handlungsbedarf. Möglich sind unter anderem:
- Flexiblere Arbeitszeiten (z. B. Schichtverlagerung in kühlere Tageszeiten)
- Homeoffice-Regelungen bei hohen Temperaturen
- Pausenregelungen zur Erholung
- Einsatz technischer Hilfsmittel wie Ventilatoren oder Verschattungssysteme
Nuray Akyildiz, Arbeitsrechtsexpertin beim DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte, weist darauf hin, dass Unternehmen sowohl rechtlich als auch aus Fürsorgepflicht aktiv werden müssen, wenn die Temperaturen steigen.
Homeoffice: Wer ist verantwortlich?
Auch im Homeoffice ist der Schutz vor Hitze ein Thema – allerdings kommt es hier auf die Art der Vereinbarung an. Bei fest eingerichteten Telearbeitsplätzen trägt weiterhin der Arbeitgeber die Verantwortung für geeignete Arbeitsbedingungen. Anders sieht es bei mobilem Arbeiten aus: Wer flexibel arbeiten darf, muss sich in der Regel selbst um einen geeigneten Ort kümmern – ob im eigenen Wohnzimmer oder im schattigen Park. Wichtig bleibt: Die Arbeitsleistung muss weiterhin gewährleistet sein.
Kein Anspruch auf „hitzefrei“
Trotz tropischer Temperaturen gibt es im Arbeitsleben keinen Automatismus wie in der Schule. Wer einfach geht oder sich selbst „freistellt“, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch das eigenmächtige Aufstellen von Klimageräten oder bauliche Veränderungen am Arbeitsplatz sind nicht erlaubt und bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.
Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn keinerlei Schutzmaßnahmen vorhanden sind und die Gesundheit akut gefährdet ist – könnte ein frühzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes rechtlich zulässig sein. Allerdings liegt die Beweislast bei den Beschäftigten.
Kommunikation ist der Schlüssel
Am besten ist es, bei Problemen offen mit der Führungskraft zu sprechen. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Beschwerden zu reagieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In Zeiten zunehmender Hitzewellen wird der Gesundheitsschutz im Sommer zu einer zentralen Frage moderner Arbeitsgestaltung – und zu einem Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmenskultur.
Hitze am Arbeitsplatz ist kein bloßes Unannehmlichkeitsproblem, sondern eine ernstzunehmende Herausforderung – mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten vorbereitet sein, um gemeinsam für gesunde und leistungsfähige Arbeitsbedingungen zu sorgen.