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Neues Lieferkettengesetz hegt Arbeitnehmende, Umwelt und Nachhaltigkeit

Umwelt, Nachhaltigkeit, Lieferkettengesetz

Nachdem flächendeckend in ganz Deutschland wieder das Anzünden von Feuerwerkskörpern erlaubt wurde, begann das neue Jahr laut und bunt. Und das nicht nur auf den Straßen Deutschlands, auf denen mit Fontänen und Knallern der Neustart eingeläutet wurde. Auch Unternehmer haben eine Reform zu begrüßen. Die Bundesregierung hat ein neues Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Dieses soll den Schutz aller Arbeitnehmenden entlang einer Produktionskette wahren. Doch was genau bedeutet das für die Betriebe und warum ist dieses Gesetz so wichtig?

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Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?

Ob der Kauf einer frischen Avocado, der kuschelige Mantel für kalte Wintertage oder das neueste Smartphone für die maximale Selfie-Qualität: Die alltäglichsten Produkte haben einen Produktions- und Lieferhintergrund. Dass diese zunehmend globalisierten Lieferketten häufig in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen stehen, gelangt dabei zunehmend in das Bewusstsein der Verbraucherschaft.

Aus diesem Grund werden deutsche Betriebe in Zukunft mit bestimmten Sorgfaltspflichten dazu aufgefordert, die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu wahren. Diese beinhalten unter anderem sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung und die körperliche Unversehrtheit aller Beschäftigten. Um diese Gegebenheiten durchgehend garantieren zu können, müssen Unternehmer:innen verstehen, wie die eigene Wertschöpfungskette im Detail aussieht und wer alles daran beteiligt ist. Gerade bei großen Firmen kann hier schnell mal der Überblick verloren werden. Regelmäßige Risikoanalysen prüfen genau diesen Sachverhalt – welche direkten und indirekten Zulieferer sind alles beteiligt? Was sind das für Menschen/Unternehmen? Können sie faire Arbeitsbedingungen garantieren?

Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz betrifft Betriebe mit Hauptsitz oder Standort in Deutschland. Es wird in zwei Stufen für folgende Unternehmen eingeführt:

1.) Ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten
2.) Ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten

Kleine und mittelständische Unternehmen werden im Gesetz nicht explizit erwähnt. Allerdings könnten die KMUs indirekt betroffen sein, wenn sie innerhalb einer Lieferkette geprüft werden.

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Mit welchen Konsequenzen haben Unternehmen bei Verstößen zu rechnen und wie kann vorgebeugt werden?

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz müssen Betriebe mit rechtlichen Konsequenzen, wie Strafzahlungen oder aber auch Reputationsverluste rechnen. Hier drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 400 Mio. Euro müssen sogar mit Strafzahlungen von bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Dadurch soll zukünftig die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, eingedämmt werden.

Im Allgemeinen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Folgende Sorgfaltspflichten sind u. a. im Lieferkettengesetz verankert:

  • Unternehmer müssen ihr Risikomanagement stärker verankern und zudem betriebsinterne Zuständige benennen.
  • Es gibt die Verpflichtung, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen, um eventuelle Verstöße des Lieferkettengesetztes zu evaluieren.
  • Unternehmen müssen eine öffentliche Grundsatzerklärung abgeben, um die konkrete Risikolage ihres Betriebs zu adressieren und die daraus abgeleiteten Präventivmaßnahmen benennen zu können.
  • Im Falle erhöhter Risiken für Verstöße gilt es für Unternehmen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Menschenrechtsklauseln in vertraglichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern.
  • Infolge des Lieferkettengesetzes werden Unternehmen aufgefordert, Beschwerdeverfahren zu integrieren. Das soll unter anderem direkt betroffenen Personen die Möglichkeit geben, Risiken und Verstöße zu melden.
  • Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht in einem Bericht zu dokumentieren, welcher Risikoanalysen und diverse Maßnahmen beinhaltet. Hierzu muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein jährlicher Bericht vorgelegt werden.

Fazit: Transparenz der gesamten Wertschöpfungskette als Ziel

Damit Unternehmen nicht von bösen Überraschungen überrollt werden, ist es sinnvoll, sich der Umsetzung des neuen Gesetztes frühzeitig zu widmen. Hier müssen also sämtliche Etappen des Produktionsverlaufes überprüft und nachvollziehbar dargelegt werden. Unter Umständen könnten Compliance-Tools zur Unterstützung genutzt werden, da oftmals der Überblick der gesamten Wertschöpfungskette komplex ist. Generell sollte dieses transparente Gesamtbild aber auch für die Zukunft behalten werden, damit einem erfolgreichen, nachhaltigen und fairen Jahr 2023 nichts mehr im Wege steht.

Jens Junak Creditsafe
Jens Junak Creditsafe

Jens

Junak

Country Manager -

Creditsafe

Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Er verantwortet das Deutschlandgeschäft der international tätigen Creditsafe-Gruppe und konzentriert sich insbesondere auf das strategische Wachstum der deutschen Standorte. Zuvor war er in verschiedenen Unternehmen in der Finanzbranche in leitender Position tätig, unter anderem in der SCHUFA, Coface Deutschland oder der
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