Um die Vorgaben des Digital Markets Act der EU zu erfüllen, bevorzugt Google künftig Vergleichsportale und streicht Echtzeit-Features bei Suchergebnissen.
Google passt die Darstellung seiner Suchergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum grundlegend an, um den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union zu entsprechen. Das Gesetz untersagt es großen Technologiekonzernen, eigene Produkte und Dienste gegenüber Angeboten von Drittanbietern bei den Ranking-Ergebnissen zu bevorzugen.
Fokus auf Vergleichsdienste und gestrichene Echtzeit-Funktionen
- Bevorzugung von Aggregatoren: Spezialisierte Vergleichs- und Suchmaschinen wie Expedia oder Hotels.com rücken künftig an die Spitze der Ergebnisseite. Ein Karussell mit einzelnen Angeboten von Hotels, Fluggesellschaften oder Restaurants wird darunter platziert.
- Wegfall direkter Features: Um eine bevorzugte Behandlung eigener Tools zu vermeiden, entfernt Google nützliche Direktfunktionen aus den Brancheneinträgen, darunter etwa Preisangaben in Echtzeit.
- Algorithmen bestimmen Ranking: Die genaue Platzierung der spezialisierten Vergleichsdienste erfolgt weiterhin über die Algorithmen von Google.
Kritik von Google an den Auswirkungen für Unternehmen
Der US-Konzern sieht in den Anpassungen eine deutliche Einschränkung für Endverbraucher und lokale Dienstleister. Frühere DMA-bedingte Änderungen an der Suchoberfläche hätten bereits zu einem Rückgang des kostenlosen, direkten Buchungsverkehrs für europäische Unternehmen um rund 30 Prozent geführt.
„Diese Änderungen verschlechtern das Nutzererlebnis für die Menschen in Europa – sie stärken Online-Vermittler auf Kosten lokaler Unternehmen und entfernen hilfreiche Funktionen, auf die sich die Menschen täglich verlassen.“
Nick Fox, Senior Vice President für Knowledge & Information bei Google
Die Europäische Kommission hatte Google eine Frist von 60 Tagen gesetzt, um die Selbstbevorzugung in den Suchergebnissen abzustellen.
(red)