Ein Jahr nach Inkrafttreten

Recht auf Reparatur: 80 Prozent der Smartphones erfüllen EU-Vorgaben nicht

Smartphone Reparatur

Eine gemeinsame Untersuchung der Koalition Right to Repair Europe sowie von iFixit zeigt, dass 80 Prozent der überprüften Smartphones weiterhin keine ausreichenden Reparaturinformationen bereitstellen.

Für die Untersuchung werteten die Reparaturbefürworter mehr als 7.000 Einträge aus dem European Product Registry for Energy Labelling aus, jener offiziellen Datenbank, in der Hersteller und Importeure die Websites hinterlegen müssen, auf denen sich die vorgeschriebenen Informationen finden lassen. Nach Prüfung von 2.334 Smartphone-Modell-Einträgen kam die Koalition zu einem ernüchternden Ergebnis.

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Nur rund 18 Prozent der Einträge verlinkten tatsächlich auf Seiten mit Reparaturanleitungen oder Ersatzteilpreisen. Fast die Hälfte der Einträge enthielt überhaupt keine Informationen und auch keine entsprechenden Verlinkungen, obwohl diese eigentlich verpflichtend gewesen wären. Weitere 19 Prozent verwiesen zwar auf eine Produkt- oder Support-Seite, diese enthielt jedoch keinerlei Angaben zu Reparatur oder Ersatzteilen.

„Die Ergebnisse sind katastrophal.“

Untersuchung der Koalition Right to Repair Europe sowie von iFixit

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Auch die Aussagekraft mancher der tatsächlich bereitgestellten Informationen wirft Fragen auf: 8 Prozent der eingereichten Links verwiesen lediglich auf ein allgemeines Handbuch, 5 Prozent verwiesen für Ersatzteile und Reparaturanleitungen stattdessen auf die Plattformen Temu oder AliExpress. Bei einem der überprüften Beispiele, dem Hersteller Acer, lag der angegebene Preis für einen Akkutausch zwischen 14 und 128 Euro.

Auch bei Wäschetrocknern erhebliche Lücken

Betroffen sind nicht nur Smartphones: Die Analyse ergab, dass bei Wäschetrocknern die Hälfte der überprüften Modelle die Vorgaben nicht erfüllte. Manche Hersteller stuften sich dabei trotz fehlender Reparaturinformationen selbst mit der höchsten Reparierbarkeits-Klasse A ein. Als grundsätzliches Problem benennt die Untersuchung zudem, dass bislang keine öffentliche Behörde die eingereichten Daten tatsächlich überprüft, die entsprechende Kontrolle liegt formal bei den einzelnen Mitgliedstaaten, denen dafür jedoch häufig ausreichende Ressourcen fehlen, wodurch die eigentliche Überwachung größtenteils bei Verbraucherorganisationen und ähnlichen gemeinnützigen Einrichtungen hängen bleibt.

Kennzeichnung ohne echten praktischen Nutzen

Selbst dort, wo tatsächlich ein registrierter Link vorhanden ist, verschafft dieser Nutzern nach Einschätzung der Untersuchung häufig keinen schnellen und einfachen Zugang zu den eigentlich benötigten Reparaturinformationen. Dadurch dürften viele Käufer die Reparierbarkeit eines Geräts bei der Kaufentscheidung faktisch gar nicht erst berücksichtigen, da die Suche nach entsprechenden Informationen schlicht zu lange dauere.

Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer verschiedener Elektrogeräte durch bessere Reparierbarkeit verlängern und gilt seit dem 31. Juli 2026 unionsweit, während entsprechende Reparierbarkeits-Energielabel und Ökodesign-Vorgaben für Smartphones und Tablets bereits seit dem 20. Juni 2025 in Kraft sind. Die Richtlinie verpflichtet Hersteller unter anderem dazu, Geräte innerhalb angemessener Zeit und zu einem angemessenen Preis zu reparieren, Verbrauchern Zugang zu Ersatzteilen zu verschaffen sowie auf Praktiken zu verzichten, die eine Reparatur zusätzlich erschweren, und reagiert damit auf verbreitete Herstellerstrategien wie die sogenannte geplante Obsoleszenz.

(red)

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