Der Handelsverband Eurocommerce fordert von der EU Ausnahmen bei der Kennzeichnungspflicht für rein generative Werbebilder und Produktfotos.
Der europäische Handelsverband Eurocommerce hat sich in einem Schreiben an die Digitalbeauftragte der Europäischen Union, Henna Virkkunen, gewandt. Die Organisation, die unter anderem die Interessen von Konzernen wie Amazon, H&M, Ikea und Inditex vertritt, fordert Ausnahmen von den neuen EU-Transparenzregeln für künstliche Intelligenz. Das europäische KI-Gesetz tritt am 2. August 2026 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Inhalte wie Bilder, Videos oder Audiodateien deutlich zu kennzeichnen, wenn diese mittels künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden und als sogenannter Deep Fake einzustufen sind.
Argumente gegen die Einstufung als Deep Fake
Die Generaldirektorin des Verbandes, Christel Delberghe, argumentiert in dem Brief, dass kommerzielle Werbeanzeigen ohne Täuschungsabsicht nicht unter die strenge Definition fallen sollten. Betroffen sein sollten demnach keine KI-generierten Werbebotschaften, die „nicht darauf abzielen, Nutzer in die Irre zu führen, beispielsweise durch das Erzeugen des Bildes eines Wohnzimmers, um ein Sofa zu präsentieren, oder durch das Verbessern von Produktbildern zu Präsentationszwecken“. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-gestützten Werbemittel berge das Risiko, dass Verbraucher durch eine Flut an Hinweisen abgestumpft werden, wodurch der eigentliche Zweck der Aufklärung verloren gehe.
Wirtschaftliche Bedeutung von KI im Handel
Die Technologie ist im modernen Online- und Einzelhandel bereits fest integriert. Unternehmen nutzen generative künstliche Intelligenz, um Produktionskosten im Marketing massiv zu senken. Der deutsche Online-Händler Zalando konnte die Ausgaben für die Erstellung von Inhalten durch den Einsatz von KI-Werkzeugen um 90 Prozent reduzieren.
Die Modekonzerne H&M und Zara setzen zudem digitale Klone von Models ein, um Bekleidung virtuell zu präsentieren. Eine Pflicht zur Kennzeichnung würde somit einen Großteil der alltäglichen Bild- und Werbeproduktion der Branche betreffen. Eine offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem eingegangenen Schreiben liegt bislang nicht vor.
(red)