AI Act

EU stellt Unternehmen Verhaltenskodex zur KI-Kennzeichnung bereit

EU AI

Die EU-KI-Behörde hat einen freiwilligen Code of Practice veröffentlicht, der Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme bei der Einhaltung von Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes unterstützen soll.

Das Regelwerk soll Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme dabei unterstützen, die ab dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts zu erfüllen.

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Der Kodex wurde in einem Multi-Stakeholder-Prozess von unabhängigen Experten erarbeitet und ergänzt bestehende Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme sowie für KI-Modelle für allgemeine Zwecke. Er richtet sich explizit gegen Desinformation und Manipulation im digitalen Informationsraum.

Zwei Abschnitte für Anbieter und Betreiber

Der Kodex gliedert sich in zwei Teile: Abschnitt 1 richtet sich an Anbieter von KI-Systemen und legt Regeln zur technischen Kennzeichnung und Erkennbarkeit KI-generierter oder -manipulierter Inhalte fest. Abschnitt 2 betrifft Betreiber und definiert Anforderungen an die Beschriftung von Deepfakes sowie KI-generiertem Text in bestimmten Veröffentlichungskontexten.

Ergänzend dazu hat die EU ein Set offizieller Icons bereitgestellt, mit denen Betreiber ihre KI-generierten Inhalte sichtbar kennzeichnen können. Die Nutzung dieser Icons ist freiwillig.

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Freiwillig, aber mit Vorteilen

Obwohl die Unterzeichnung des Kodex freiwillig ist, haben die zugrunde liegenden Transparenzpflichten gesetzlichen Charakter. Unternehmen, die den Kodex unterzeichnen, können dessen Maßnahmen direkt als Compliance-Nachweis gegenüber Marktaufsichtsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten geltend machen, ohne separate Einzelprüfungen. Wer dagegen eigene Compliance-Wege wählt, muss die Angemessenheit dieser Maßnahmen gegenüber den jeweils zuständigen Behörden separat belegen.

Unterzeichner werden zudem in sogenannten Signatory Taskforces zusammenarbeiten, die den Erfahrungsaustausch und die praktische Umsetzung der Kennzeichnungspflichten fördern sollen.

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Bewertung durch EU-Kommission noch ausstehend

Der am 10. Juni 2026 veröffentlichte Kodex wird derzeit von der Europäischen Kommission und dem KI-Board auf seine Angemessenheit geprüft. Nach einer positiven Bewertung sollen ergänzende Leitlinien der Kommission zum Anwendungsbereich von Artikel 50 des KI-Gesetzes folgen. Das Anmeldeformular für Unterzeichner ist bereits verfügbar.

(red)

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