Neue EU-Batterieregeln

EU-Gesetz zwingt Tech-Konzerne zu austauschbaren Akkus

Batterie Akku Smartphone
Bildquelle: Rabanser / Shutterstock.com

Die neue EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller ab 2027 zu austauschbaren Akkus bei Kopfhörern und Laptops. Smartphones bleiben oft ausgenommen.

Die neue Batterieverordnung der Europäischen Union tritt am 18. Februar 2027 verbindlich in Kraft. Bis zu diesem Stichtag müssen Technologieunternehmen ihre Hardware-Designs anpassen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Batterien in zahlreichen elektronischen Konsumgütern durch den Endnutzer selbst austauschbar sein müssen. Betroffen von dieser Regelung sind unter anderem Kopfhörer, E-Reader, tragbare Spielekonsolen und Laptops.

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Ziel der Verordnung ist es, die Lebensdauer von Elektronikgeräten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren. Es wird erwartet, dass Hersteller entsprechende Produktänderungen nicht nur exklusiv für den europäischen Markt vornehmen, sondern die globalen Produktionslinien angleichen.

Technische Herausforderungen bei Kleinstgeräten und Ausnahmen

Während größere Geräte wie Laptops einfacher anzupassen sind, stehen Hersteller bei Miniaturgeräten vor erheblichen Konstruktionsproblemen. Insbesondere bei kabellosen Ohrhörern droht eine technologische Umstellung, sofern keine klaren Ausnahmen definiert werden. Das Beratungsunternehmen Futuresource weist in einer Analyse auf die physischen Grenzen dieser Geräteklasse hin:

„Der In-Ear-Formfaktor erfordert eine extreme Miniaturisierung, um Treiber, Antenne, Prozessor, Mikrofone und Batterie unterzubringen.“

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Beratungsunternehmen Futuresource

Die Einhaltung der neuen Vorgaben könnte dazu führen, dass Ohrhörer in Zukunft klobiger gebaut werden müssen und die Produktionskosten steigen. Erleichterung herrscht in der Branche darüber, dass sogenannte Wearables, wie Smartwatches und Fitness-Tracker, voraussichtlich von der Pflicht befreit bleiben.

Rechtliche Unschärfen bei Werkzeugen und Ersatzteilpreisen

Die Umsetzung der Verordnung wirft in der Praxis juristische Auslegungsfragen auf. Das Gesetz schreibt vor, dass die Reparatur durch den Endnutzer mit kommerziell verfügbaren Werkzeugen möglich sein muss. Darunter fallen Werkzeuge, die auf dem Markt für alle Endverbraucher zugänglich sind. Laut Alberico von der Organisation Right to Repair Europe ist diese Definition sehr weit gefasst. Dies erlaube es Herstellern weiterhin, spezielle oder ungewöhnliche Schraubentypen zu verwenden, solange die dafür notwendigen Elektronik-Werkzeugsets frei im Handel erwerbbar sind.

Ein weiterer Streitpunkt ist der unbestimmte Rechtsbegriff des angemessenen Preises für Ersatzteile. Alberico merkt dazu an: „Das wird wahrscheinlich Zeit kosten – und möglicherweise Rechtsstreitigkeiten –, um es in der Praxis zu klären.“ Aber ohne fairen Zugang zu erschwinglichen Ersatzteilen würde die Reparatur nur schwer zur einfachsten und attraktivsten Option für Verbraucher werden.

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Sonderregelungen für Smartphones und Tablets bei Akkus

Für die am häufigsten genutzten Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets gelten separate Ökodesign-Richtlinien. Diese Regelungen enthalten Ausnahmen, die es Herstellern erlauben, auf leicht austauschbare Akkus zu verzichten, sofern die Geräte eine hohe bauliche Robustheit aufweisen und die Batterien eine überdurchschnittliche Langlebigkeit garantieren. Diese Sonderregelung stößt bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik. Alberico von Right to Repair Europe äußert dazu: „Dies schafft einen falschen Kompromiss zwischen Haltbarkeit und Reparierbarkeit.“ Aus Sicht der Organisation müssen robuste, wasserdichte Gehäuse nicht zwangsläufig im Widerspruch zu wechselbaren Batterien stehen. Robuste, wasserdichte Geräte sollten nicht auf Kosten von durch den Benutzer austauschbaren Batterien gehen.

Während die Anforderungen der Ökodesign-Gesetzgebung eine Verbesserung in der Haltbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien bedeuteten, werde Right to Repair Europe weiterhin dafür einsetzen, dass alle Produkte mit durch den Benutzer austauschbaren Batterien entwickelt werden. Ohne eine Nachbesserung durch die EU-Institutionen könnten ausgerechnet Smartphones, bei denen sich Verbraucher am häufigsten einen einfachen Akkuwechsel wünschen, von der Neuerung weitgehend unberührt bleiben.

Autorenbild Lisa Löw

Lisa

Löw

Junior Online-Redakteurin

IT-Verlag

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