Weniger Bürokratiekosten für KI-Unternehmen

EU entschärft KI-Gesetz: Fristverlängerung für Hochrisiko-Systeme

Die EU verschiebt wichtige Fristen des KI-Gesetz bis Ende 2027. Während Unternehmen von Bürokratieabbau profitieren, kritisieren Beobachter den Sieg von Big Tech.

In einer neunstündigen Verhandlungsnacht haben sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und Abgeordnete des Europäischen Parlaments auf eine weitreichende Anpassung des europäischen Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI Act) geeinigt. Die beschlossenen Änderungen sehen vor, die Implementierungsfristen für besonders kritische Bereiche deutlich nach hinten zu verschieben und bestimmte Regulierungsbereiche zu lockern. Während die Politik von einer notwendigen Entlastung der Wirtschaft spricht, werten Kritiker die Entscheidung als weitreichendes Zugeständnis an die globalen Technologiekonzerne.

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Signifikante Fristverlängerung für Hochrisiko-KI

Das zentrale Element der Einigung betrifft die zeitliche Umsetzung der Regeln für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Hierzu zählen Anwendungen in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastrukturen, Strafverfolgung sowie Systeme zur Verwaltung von Arbeitsverhältnissen und Bildung. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese strengen Vorschriften bereits zum 2. August 2026 vollumfänglich in Kraft treten sollten.

Der neue Zeitplan sieht nun eine Verschiebung der Durchsetzungsfrist auf den 2. Dezember 2027 vor. Damit erhalten Entwickler und Anwender dieser Technologien zusätzliche 16 Monate Zeit, um die komplexen Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Diese Entscheidung ist Teil einer breiteren Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinfachung digitaler Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus den USA und Asien nicht durch übermäßige Bürokratie zu gefährden.

Wirtschaftliche Entlastung und Deregulierung bei Maschinen

Marilena Raouna, Zyperns stellvertretende Ministerin für europäische Angelegenheiten, deren Land derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, erklärte in einer offiziellen Stellungnahme: „Die heutige Einigung über den AI Act unterstützt unsere Unternehmen erheblich, indem sie wiederkehrende Verwaltungskosten senkt.“ Die Wirtschaft hatte zuvor über bürokratische Hürden und sich überschneidende Regulierungen geklagt.

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Ein konkretes Ergebnis dieses Lobbydrucks ist der Ausschluss von Maschinen aus dem direkten Anwendungsbereich des AI Acts. Da dieser Sektor bereits spezifischen sektoralen Regeln unterliegt, wurde entschieden, auf die zusätzliche Regulierungsebene des KI-Gesetzes zu verzichten. Dies soll Doppelanforderungen vermeiden, wird jedoch von Verbraucherschützern kritisch gesehen, da die KI-Integration in industrielle Maschinen zunehmend komplexer wird.

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Verbot von nicht autorisierten Deepfakes und Nudifier-Apps

Trotz der Lockerungen in industriellen Bereichen haben die Gesetzgeber die Regeln für generative KI in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte verschärft. Konkret wurde ein Verbot für KI-Praktiken beschlossen, die nicht autorisierte, sexuell explizite Bilder generieren. Dieser Schritt erfolgt als direkte Reaktion auf die Verbreitung von pornografischen Deepfakes, die unter anderem durch den Einsatz von Elon Musks xAI-Chatbot „Grok“ auf der Plattform X sowie durch spezialisierte „Nudifier-Apps“ weltweit für Empörung sorgten.

Die niederländische Abgeordnete Kim van Sparrentak betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Bis Ende dieses Jahres wird jeder, insbesondere aber Frauen und Mädchen, vor schrecklichen Nudifier-Apps geschützt sein, die auf dem EU-Markt weit verbreitet sind. Heute setzen wir dieser Art von Gewalt gegen Menschen und Kinder ein klares Ende.“ Die entsprechenden Verbote sowie die Verpflichtung zur Kennzeichnung (Watermarking) von KI-generierten Inhalten treten zum 2. Dezember 2026 in Kraft.

EU-Regeln für KI weltweit immer noch am strengsten

Obwohl die EU den AI Act nun in Teilen entschärft hat, gelten die europäischen Regeln im internationalen Vergleich weiterhin als die weltweit strengsten. Der AI Act war bereits im August 2024 offiziell in Kraft getreten, wobei die Durchsetzung in mehreren Etappen erfolgt. Die nun beschlossenen Anpassungen verändern zwar den Zeitplan und einige Ausnahmen, lassen jedoch den Kern der risikobasierten Regulierung unberührt.

Kritiker äußern jedoch die Befürchtung, dass durch die Fristverlängerungen für Hochrisiko-Systeme ein regulatorisches Vakuum entsteht, in dem potenziell diskriminierende oder fehlerhafte KI-Systeme ohne ausreichende Kontrolle weiter betrieben werden können. Die EU-Kommission hingegen argumentiert, dass die zusätzliche Zeit für die Schaffung notwendiger technischer Standards und Prüfstellen benötigt wird, um eine rechtssichere Anwendung der Regeln zu gewährleisten.

Die vorläufige Einigung muss in den kommenden Monaten noch formell von den EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament bestätigt werden. Angesichts des breiten Konsenses in der Verhandlungsnacht gilt diese Bestätigung jedoch als sicher.

Autorenbild Lisa Löw

Lisa

Löw

Junior Online-Redakteurin

IT-Verlag

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