Ultimatum für visumfreies Reisen

EU-US-Datenabkommen: Biometrie-Zugriff oder Visumpflicht?

Biometrie

Bis Ende 2026 muss die EU dem US-Zugriff auf Biometrie-Daten zustimmen, sonst droht das Aus für visumfreies Reisen. Kritiker warnen vor politischem Missbrauch.

Die Europäische Union steht vor einer weitreichenden Entscheidung, die das transatlantische Verhältnis und den Datenschutz von Millionen Bürgern verändern könnte. Bis zum 31. Dezember 2026 muss die EU einem Abkommen zustimmen, das US-Behörden einen umfassenden Zugriff auf biometrische Daten von Europäern gewährt. Sollte Brüssel die Kooperation verweigern, droht Washington mit dem Ende des visumfreien Reisens (Visa Waiver Program) für EU-Staaten. Datenschutzorganisationen warnen unterdessen vor den Folgen: Ein Entwurf des Abkommens könnte es US-Behörden ermöglichen, europäische Staatsbürger aufgrund ihrer politischen Gesinnung gezielt zu überwachen oder an der Einreise zu hindern.

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Das Enhanced Border Security Partnership (EBSP)

Hintergrund der aktuellen Spannungen ist das von den USA geforderte „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP). Bereits im Jahr 2022 kündigte Washington an, die Anforderungen für Teilnehmer am Visa Waiver Program (VWP) zu verschärfen. Das VWP erlaubt es Bürgern der teilnehmenden Staaten, für bis zu 90 Tage ohne Visum zu Geschäfts- oder Tourismuszwecken in die USA einzureisen.

Die neue EBSP-Anforderung sieht vor, dass US-Behörden direkten Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken der Partnerländer erhalten. Dies umfasst nicht nur Informationen über verurteilte Straftäter, sondern auch polizeiliche Datenbanken mit Fingerabdrücken, Gesichtsbildern und Daten über Personen, die lediglich einer Straftat verdächtigt werden, ohne dass eine Verurteilung vorliegt. Die Europäische Kommission bestätigte am 22. April 2026, dass Verhandlungen über einen entsprechenden Rahmen laufen, der diesen sensiblen Datenaustausch regeln soll.

Datenabkommen gilt für EU-Mitgliedsstaaten mit zwei Ausnahmen

Der geplante Rahmen soll für fast alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Ausgenommen sind lediglich Irland, da es nicht Teil des Schengen-Raums ist, sowie Dänemark, das eine Opt-out-Regelung für den Bereich Justiz und Inneres besitzt. Laut Briefings der Kommission soll es den einzelnen Mitgliedstaaten formal überlassen bleiben, welche spezifischen Datenbanken sie in den Informationsaustausch einbeziehen. Da die USA die Teilnahme jedoch zur Bedingung für die Visumfreiheit machen, steht die Freiwilligkeit faktisch unter dem Druck eines drohenden Ausschlusses aus dem Reiseprogramm.

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Warnungen vor politischem Targeting und Profiling durch Biometrie

Die Londoner gemeinnützige Organisation State Watch veröffentlichte eine Analyse eines geleakten Entwurfs des Abkommens. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass das Vorhaben „offenkundig gegen EU-Recht verstößt“. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Grundrechte der EU auf Privatsphäre seien gefährdet.

Ein besonderer Kritikpunkt ist Artikel 6 des Entwurfs. Dieser erlaubt den Informationsaustausch zur Identifizierung und Überprüfung von Personen, die ein Risiko für die „öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung“ darstellen könnten. Diese vagen Begriffe eröffnen nach Ansicht von Kritikern Tür und Tor für politischen Missbrauch. State Watch warnt, dass US-Behörden die Daten nutzen könnten, um Europäer ins Visier zu nehmen, die sich kritisch gegenüber der US-Politik äußern. Dies betreffe beispielsweise Bürger, die gegen die US-Strategien im Nahen oder Mittleren Osten demonstrieren oder in sozialen Netzwerken Opposition zur aktuellen US-Regierung unter Donald Trump beziehen.

„Dies schließt die Verhinderung oder Verhaftung von Personen ein, die in die USA reisen und in Europa Opposition gegen die US-Politik geäußert haben, oder ein automatisiertes diskriminierendes Profiling von Reisenden, einschließlich EU-Bürgern.“

Analyse von State Watch

Vorfälle und Reiseverbote als Präzedenzfälle

Die Sorgen der Datenschützer werden durch jüngste Vorfälle genährt. Mehreren EU-Bürgern wurde in den letzten Monaten die Einreise in die USA verweigert, nachdem Grenzbeamte bei Durchsuchungen von Smartphones Nachrichten gefunden hatten, die Kritik an der US-Regierung enthielten. Prominentestes Beispiel ist ein französischer Wissenschaftler, dessen Einreise aus diesem Grund abgelehnt wurde.

Zudem verhängten die USA im Jahr 2025 Einreiseverbote gegen fünf hochrangige europäische Persönlichkeiten, die maßgeblich an der Regulierung amerikanischer Technologiekonzerne in Europa beteiligt waren. Kritiker sehen darin einen Beleg dafür, dass Sicherheitsabkommen zunehmend als politisches Druckmittel eingesetzt werden könnten.

Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS), ein unabhängiges Gremium zur Beratung der Kommission, äußerte sich bereits skeptisch. Der EDPS stellte fest, dass es sich um das erste Abkommen handele, das einem Drittstaat den Zugriff auf groß angelegte biometrische und personenbezogene Daten zur reinen Migrationskontrolle ermöglichte. Bisherige Abkommen beschränkten sich primär auf die Verfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität.

Der EDPS forderte die Behörden auf, sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten die Grenzen dessen, was „strikt notwendig und verhältnismäßig“ ist, nicht überschreitet. Die Datenkategorien müssten „so erschöpfend und eng wie möglich“ umschrieben werden, um einen Missbrauch für allgemeine Überwachungszwecke zu verhindern.

Autorenbild Lisa Löw

Lisa

Löw

Junior Online-Redakteurin

IT-Verlag

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