Bei einer System-Umstellung wurden fälschlicherweise Widersprüche gegen die ePA verschickt. Die Krankenkasse versichert: Daten sind nicht verloren und können wiederhergestellt werden.
Eine Softwarepanne bei der AOK Bayern hat rund 6400 Versicherte von ihren elektronischen Patientenakten (ePA) ausgesperrt. Wie die Krankenkasse mitteilte, wurden die Akten bei einer geplanten System-Umstellung irrtümlich geschlossen, sodass die darin gespeicherten medizinischen Daten zunächst nicht mehr zugänglich waren.
Fehlerhafte Widersprüche automatisch verschickt
Ursache der Panne war ein Fehler bei einem Software-Update, das von IT-Dienstleistern der Krankenkasse durchgeführt wurde. Dabei wurden offenbar automatisch Widerspruchsschreiben gegen die Nutzung der elektronischen Patientenakte versandt, allerdings ohne dass die betroffenen 6.400 Versicherten dies tatsächlich beantragt hatten. In der Folge schloss das System die entsprechenden Akten und machte die darin enthaltenen Gesundheitsdaten unzugänglich.
Ein Sprecher der AOK Bayern stellte klar: “Es war kein Hackerangriff, es sind keine Daten abgeflossen.” Die Panne sei ausschließlich auf den fehlerhaften Updateprozess zurückzuführen.
Frühe Erkennung verhinderte größeren Schaden
Nach Angaben der Krankenkasse fiel der Fehler vergleichsweise schnell auf, sodass die automatische Sperrung weiterer Patientenakten rechtzeitig gestoppt werden konnte. Bei der AOK Bayern, der größten Krankenkasse im Freistaat, sind insgesamt 4,6 Millionen Menschen versichert. Über den Vorfall hatte zunächst der “Ärztenachrichtendienst” berichtet.
Die Krankenkasse hat inzwischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet. In einem ersten Schritt wurden für die 6.400 Betroffenen neue elektronische Patientenakten angelegt. Die zuvor gespeicherten Daten fehlen dort allerdings noch.
Nach Darstellung der AOK sind die Informationen jedoch nicht verloren: Bei der Sperrung seien die Akten nicht gelöscht, sondern in einem Backup-System archiviert worden. Die Daten sollen nun aus diesem Backup in die neu angelegten ePA-Konten zurückgespielt werden. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, teilte die Krankenkasse nicht mit.
Hintergrund: ePA seit 2024 Standard
Die elektronische Patientenakte ist seit Anfang 2024 bundesweit Standard im deutschen Gesundheitswesen. Versicherte haben jedoch das Recht, der Nutzung zu widersprechen und die Speicherung ihrer medizinischen Daten in der ePA abzulehnen. Genau dieser Widerspruchsmechanismus wurde bei der AOK Bayern nun durch den Software-Fehler ungewollt aktiviert.