Junge Menschen und Minderheiten besonders betroffen

Cyberstalking auf dem Vormarsch

Cyberstalking

Eine aktuelle Untersuchung des University College London offenbart eine besorgniserregende Entwicklung: Cyberstalking nimmt schneller zu als traditionelles Stalking und trifft vor allem junge Menschen, Frauen sowie Mitglieder der LGB-Gemeinschaft.

Trotz seiner steigenden Verbreitung wird es von vielen Betroffenen nicht als Straftat erkannt – ein Hinweis auf mangelndes gesellschaftliches und rechtliches Bewusstsein (via Pressetext).

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Zwischen 2012 und dem aktuellen Studienzeitraum ist der Anteil der Menschen, die sich als Opfer von Cyberstalking sehen, von einem auf 1,7 Prozent gestiegen. Zwar bleibt Cyberstalking insgesamt seltener als physisches Nachstellen, doch ist es die einzige Form des Stalkings, deren Häufigkeit signifikant zunimmt.

Auffällig ist dabei: Viele der Befragten empfinden die Übergriffe als unangemessen oder belastend, nehmen sie aber nicht als strafbares Verhalten wahr. Dies weist auf eine erhebliche Dunkelziffer hin und legt nahe, dass Cyberstalking häufig nicht zur Anzeige gebracht wird.

Was gilt als Cyberstalking?

Während herkömmliches Stalking in Großbritannien seit 2012 als eigenständiger Straftatbestand gilt und als wiederholter unerwünschter Kontakt definiert ist, bleibt Cyberstalking juristisch unklarer. Die britische Staatsanwaltschaft beschreibt es als „bedrohliches Verhalten oder unerwünschte Annäherungsversuche mittels digitaler Kommunikationsmittel“. Auch wenn keine explizite Gesetzesdefinition existiert, fällt Cyberstalking unter strafbare Handlungen.

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Zudem wird zwischen rein digitalem Stalking und sogenanntem cyber-gestütztem Stalking unterschieden: Letzteres bezieht sich auf die Nutzung digitaler Technologien zur Unterstützung physischer Übergriffe, wie etwa das Verfolgen des Aufenthaltsorts über ein Smartphone.

Wer sind die Täter? Wer die Opfer?

Die Analyse basierte auf Daten von über 147.000 Personen im Alter von 16 bis 59 Jahren aus England und Wales. Im Zeitraum der letzten zwölf Monate berichteten 1,3 Prozent von physischem Stalking, 2,2 Prozent von cyber-gestütztem Stalking und 1,5 Prozent von reinem Cyberstalking.

Besonders auffällig: Im Gegensatz zu klassischem Stalking, bei dem die Täter oft aus dem Umfeld des Opfers stammen, sind beim Cyberstalking die Täter häufig unbekannt. Nur etwa ein Drittel der Betroffenen hatte zuvor Kontakt mit dem Stalker. Bei cyber-gestütztem Stalking bestand hingegen in knapp 70 Prozent der Fälle eine Verbindung zwischen Täter und Opfer.

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Handlungsbedarf bei Aufklärung und Gesetzgebung

Die Studienergebnisse machen deutlich, dass Cyberstalking eine zunehmende Bedrohung darstellt – insbesondere für junge Menschen und Angehörige marginalisierter Gruppen. Es braucht stärkere rechtliche Klarstellungen und gesellschaftliche Sensibilisierung, um Opfer besser zu schützen und die Straftat als solche zu erkennen.

Forscherin Leonie Tanczer vom University College London betont: Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Cyberstalking hinkt seiner tatsächlichen Relevanz hinterher. Ein Umdenken – sowohl juristisch als auch gesellschaftlich – ist dringend erforderlich.

Pauline Dornig

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig verstärkt seit Mai 2020 das Team des IT Verlags als Online-Redakteurin. (pd)
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