Das Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung hört nicht auf: Ab 1. Juli sind die Telekommunikationsanbieter in Deutschland verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für zehn Wochen zu speichern. Was ist damit genau gemeint? Und was
Zu der Mitteilung der Bundesnetzagentur, dass sie aktuell von der Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung absieht, ein Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:
Telekommunikationsanbieter müssen ab Juli 2017 die Verkehrsdaten aller Verbindungen zehn Wochen lang speichern. Dr. Hubert Jäger, CTO der Münchner Cloud-Security-Experten Uniscon, ist überzeugt davon, dass ausgeklügelte technische Maßnahmen dabei helfen können, die Privatsphäre
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung, in dem dieser die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig erklärt.
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen. Deshalb hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.