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Widerstand ist nicht zwecklos! Der Münchener Internet-Provider Spacenet wehrt sich erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Bisher gilt die Entscheidung nur für Spacenet, ist aber richtungsweisend für das gesamte Internet.
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Jürgen GrütznerZu der Mitteilung der Bundesnetzagentur, dass sie aktuell von der Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung absieht, ein Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:

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Dr. Hubert JägerTelekommunikationsanbieter müssen ab Juli 2017 die Verkehrsdaten aller Verbindungen zehn Wochen lang speichern. Dr. Hubert Jäger, CTO der Münchner Cloud-Security-Experten Uniscon, ist überzeugt davon, dass ausgeklügelte technische Maßnahmen dabei helfen können, die Privatsphäre

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung, in dem dieser die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig erklärt. 

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen. Deshalb hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.

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E-Mail Protectionmailbox.org rüstet auf: Der Anbieter sicherer E-Mail-Kommunikation wird nach erfolgreicher Beta-Phase offiziell Teil des weltweiten Anonymisierungsdienstes „Tor Onion Router“ und schützt Kunden mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis vor der als möglicherweise verfassungswidrig

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