Folgen für die Cybersicherheit
Es kam nun so, wie es abzusehen war: Am 28. November 2024 hat die EU-Kommission mitgeteilt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet zu haben.
Statement
Wie heise online berichtet, hat die EU wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Kommentar
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen auf ihrer Herbstsitzung über den Reformstaatsvertrag beraten und entscheiden. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
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