Kommentar
Der Bundestag will das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen, das unter anderem ermöglicht, den Arbeitsvertrag und spätere Anpassungen wie zum Beispiel Änderungen beim Gehalt oder dem Urlaubsanspruch nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern digital übermittelt werden können.
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20. April 2026