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Kommentar: 5 Jahre DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Davon betroffen sind auch Flottenmanager, die mit Telematiklösungen persönliche Daten von Fahrern erfassen. Dabei gilt es, einiges zu beachten, um mit der Datenerhebung nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Klaus Böckers,Vice President Nordics, Central & Eastern Europe von
Der digitale Fahrtenschreiber (DT) ist ein Gerät, das zum Einbau in Straßen-Nutzfahrzeuge bestimmt ist, um automatisch oder halbautomatisch Einzelheiten der Fahrzeugbewegung und Einzelheiten bestimmter Tätigkeitszeiträume der Fahrer anzuzeigen, aufzuzeichnen, auszudrucken, zu speichern, auszugeben und die Fahrerkarte auszulesen.
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