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Wenn der Online-Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen kompliziert ist, schreckt das viele Bürger ab. Die Novelle des Onlinezugangsgesetzes setzt deshalb nun auf einfachere, einheitliche Verfahren.
Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) wird vorerst nicht in Kraft treten. Im Bundesrat fand der Gesetzentwurf, der aus Sicht der Ampel-Koalition die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen und mehr Datenschutz gewährleisten würde, am Freitag nicht die erforderliche Mehrheit.
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In Deutschland kön­nen viele Be­hör­den­gän­ge nicht di­gi­tal er­le­digt wer­den. Das soll sich mit einer Neu­auf­la­ge des On­li­ne­zu­gangs­ge­set­zes schrittweise ändern.
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Die Menschen in Deutschland sollen ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben.
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