Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) wird vorerst nicht in Kraft treten. Im Bundesrat fand der Gesetzentwurf, der aus Sicht der Ampel-Koalition die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen und mehr Datenschutz gewährleisten würde, am Freitag nicht die erforderliche Mehrheit.
In Deutschland können viele Behördengänge nicht digital erledigt werden. Das soll sich mit einer Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes schrittweise ändern.
Die Menschen in Deutschland sollen ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben.
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