Umfrage
Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft.
CEOS Corrected Electron Optical Systems GmbH
Heidelberg
Big Dutchman International GmbH
Vechta
Föderale IT-Kooperation (FITKO)
Frankfurt am Main
Meistgelesene Artikel
5. Juli 2026