Umfrage
Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft.
Systerra Computer GmbH
Wiesbaden
HAW Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Hamburg, Home Office
IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ Berlin)
Berlin, Home Office
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