Geleakte Kundendaten, Ransomware-Angriffe auf Krankenhäuser oder komplette Systemausfälle in der städtischen Infrastruktur: Solche Vorfälle sind nicht nur kostspielig und schädlich für den Ruf, sondern haben auch Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben.
Im Juli 2015 wurde die NIS-Richtlinie verabschiedet und anschließend am 9. Mai 2018 in der Europäischen Union umgesetzt. Die Richtlinie legt Cybersicherheitsmandate für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste fest, mit dem Ziel, ein einheitliches, hohes Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten der EU zu fördern.
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Am 16. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie NIS2 in Kraft. Sie ersetzt die NIS-Direktive von 2016 und bildet den europäischen Rahmen der IT-Sicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Bis Oktober 2024 muss sie in nationales Recht umgesetzt sein. Ab dann gelten die Cybersicherheits-Mindestanforderungen für eine wesentlich breitere Masse deutscher
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Die neue NIS2-Richtlinie soll die internen Cybersicherheitsmaßnahmen verbessern und gleichzeitig auch die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und innerhalb der EU fördern. Bis zum 17. Oktober dieses Jahres bleibt den EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Maßnahmen in die nationalen Gesetzgebungen einzuarbeiten. Wie die ihr vorausgegangene NIS-Richtlinie ist auch in NIS2 nicht verankert,
IDC hat im September 2022 branchenübergreifend Security-Verantwortliche befragt, um detaillierte Einblicke in die Herausforderungen beim Aufbau und Betrieb von IT-Security-Konzepten zu erhalten. Man stellte fest, dass die Komplexität der Sicherheits-Lösungen im zweiten Jahr in Folge am häufigsten als Herausforderung genannt wurde.
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