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Vom passiven zum aktiv gemanagten Netz
Die rechtskonforme Umsetzung des § 14a EnWG stellt Netzbetreiber vor Herausforderungen. Sie müssen in der Lage sein, die Situation in ihrem Netz jederzeit in Echtzeit zu überblicken und einzuschätzen.
Kommentar
Zu den von der Bundesnetzagentur vorgestellten Regeln für Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Stromnetze erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
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Wegen Schwächen im Handynetz hat die Bundesnetzagentur erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet.
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