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Umfrage
Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft.
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02.03.2026
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Dortmund
17.03.2026
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Hamburg
18.03.2026
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Berlin
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