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Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft.
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06.11.2025
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