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Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.

Update 08.10., 15:00

Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens.

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Das Oberlandesgericht München verhandelt am Dienstag (ab 13.45 Uhr) über die Verwendung von Pseudonymen bei Facebook. Die Plattform hat in ihren Nutzungsbedingungen festgeschrieben, dass jeder Nutzer in seinem Profil seinen echten Namen verwenden muss. Zwei Nutzern, die Fantasienamen verwendeten, hatte Facebook ihre Profile deshalb gesperrt.

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