Urteil vom 15. Dezember 2023
Das Landgericht Freiburg hat den Facebook-Mutterkonzern Meta im Zusammenhang mit dem 2021 bekannt gewordenen Datenleck zur Zahlung von 300 Euro Schadensersatz verurteilt. Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts durch das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden (Az.: 8 O 121/23).
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Cyberkriminalität gegen die Benutzer von Mobiltelefonen, ist proportional zu deren massenhafter Nutzung angestiegen. Im Fokus sind meist Android-basierte Geräte. Schlicht, weil es so viele davon gibt. Aber auch iPhone-Nutzer sind nicht vor Smishing und andere Bedrohungen gefeit.

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