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Update (16.07.2020, 13:24): EU und USA wollen über EuGH-Urteil zum Datenschutz beraten

Nachdem der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen «Privacy Shield» zwischen der EU und den USA gekippt hat, wollen beide Seiten über weitere Schritte beraten. 

Cookie-basiertes Tracking geht Marketingverantwortlichen zunehmend auf den Keks. Vor allem durch immer mehr Vorschriften. So wie das aktuelle EuGH-Urteil mit der Vorgabe, dass Tracking-Cookies nur noch nach ausführlicher Aufklärung sowie mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zum Einsatz kommen dürfen.

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Cookies

Das Datendilemma ist perfekt. So manchem Online-Tracker bleibt der Cookie-Krümel derzeit im Hals stecken. Denn um erfolgreich zu sein, sind die meisten Unternehmen heute wesentlich darauf angewiesen, möglichst viele Daten über ihre Zielgruppe und deren Verhalten im Internet zu sammeln.

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Kommentar

Detlef Schmuck: „Der europäische Gerichtshof wird den EU-US-Datenschutzschild vermutlich 2020 für ungültig erklären. Dann stehen Millionen Unternehmen auch in Deutschland im Regen.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Zulässigkeit des 2016 geschlossenen Privacy-Shield-Abkommens zwischen der EU und den USA. Es ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für die Digitalwirtschaft extrem relevant.

Internetnutzer müssen dem Setzen sogenannter Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv zustimmen. 

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Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 zwingt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Unternehmen in der EU, Arbeitszeiten und Pausen ihrer Angestellten künftig systematisch zu erfassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind angewiesen, entsprechende Gesetze dafür zu schaffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt vor allem, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben. Gleichzeitig werden Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht erklärt. Der Bitkom kritisiert das Urteil bereits und auch Experten wie RA Dr. Thomas
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