Cookie-basiertes Tracking geht Marketingverantwortlichen zunehmend auf den Keks. Vor allem durch immer mehr Vorschriften. So wie das aktuelle EuGH-Urteil mit der Vorgabe, dass Tracking-Cookies nur noch nach ausführlicher Aufklärung sowie mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zum Einsatz kommen dürfen.
Das Datendilemma ist perfekt. So manchem Online-Tracker bleibt der Cookie-Krümel derzeit im Hals stecken. Denn um erfolgreich zu sein, sind die meisten Unternehmen heute wesentlich darauf angewiesen, möglichst viele Daten über ihre Zielgruppe und deren Verhalten im Internet zu sammeln.
Detlef Schmuck: „Der europäische Gerichtshof wird den EU-US-Datenschutzschild vermutlich 2020 für ungültig erklären. Dann stehen Millionen Unternehmen auch in Deutschland im Regen.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Zulässigkeit des 2016 geschlossenen Privacy-Shield-Abkommens zwischen der EU und den USA. Es ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für die Digitalwirtschaft extrem relevant.
Internetnutzer müssen dem Setzen sogenannter Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv zustimmen.
Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 zwingt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Unternehmen in der EU, Arbeitszeiten und Pausen ihrer Angestellten künftig systematisch zu erfassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind angewiesen, entsprechende Gesetze dafür zu schaffen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am vergangenen Montag eine für Webseiten- und Shopbetreiber wichtige Grundsatzentscheidung zur Einbindung von Facebook Like-Buttons in die eigene Website getroffen.
Viele Websites binden Facebooks «Like»-Button und andere ähnliche Plug-ins ein, die Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber sind laut einem Urteil für die Erhebung der Daten mitverantwortlich und müssen eine Einwilligung dafür einholen.