Kommentar
EuGH-Urteil
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil
Das Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten verstößt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht gegen EU-Recht. Dies gelte selbst dann, wenn dabei Schutzmaßnahmen des Urhebers gegen das sogenannte Framing umgangen würden, befand Generalanwalt Maciej Szpunar vom Europäischen Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-392/19).
Niederlage für O2 im Streit über die Abschaffung von Roaming-Gebühren für deutsche Kunden: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter 2017 automatisch alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen.
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