Seitdem der EuGH das transatlantische Datenschutzabkommen Privacy Shield für ungültig erklärt hat, werden verstärkt Rufe nach europäischer digitaler Souveränität laut. Kann das gelingen? Elmar Geese, COO bei Greenbone Networks, nennt fünf gute Gründe, warum wir selbstbewusster sein sollten.
Ein Jahr ist es her, dass der Europäische Gerichtshof den sogenannten EU-US-Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) für ungültig erklärte. Die Absprache war 2016 ausgehandelt worden und diente als Grundlage für den kommerziellen Datenaustausch personenbezogener Informationen zwischen der Europäischen Union und den USA.
Seit dem Urteil „Schrems II“ des EuGH am 16.07.2020 besteht ein „digitaler Graben“ zwischen Europa und den USA. Nicht nur, dass der EuGH (wenig überraschend) das umstrittene EU-US-Privacy Shield stürzte; es wurde auch der eigentlich bewährte EU-Standardvertrag in Frage gestellt.
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt.
Die EU-Kommission legt heute neue Standarddatenschutzklauseln vor, die internationale Datentransfers rechtssicherer machen sollen.
Der Rechtsstreit des Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems mit Facebook landet vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich.
Deutsche Unternehmen müssen schleunigst ihre Cloud-Strategie überprüfen, nachdem der EuGH das Ende des „Privacy Shield“-Abkommens eingeleitet hat. Ein Statement von Tobias Gerlinger, CEO und Managing Director von ownCloud in Nürnberg.
Der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Damit ist die bisher übliche Praxis des Datenexports in vielen Fällen nicht mehr rechtens.
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil